Friedhof Bannewitz
Friedhof von Bannewitz
Der kommunale Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Bannewitz. Er dient als Bestattungsstelle aller Personen, die bei ihrem Tode Einwohner der Gemeinde waren bzw. für Personen, die ein Anrecht auf die Benutzung einer Wahlgrabstelle erworben haben. Für die Bestattung auswärtiger Personen ist die Zustimmung der Gemeindeverwaltung Bannewitz einzuholen.
Jeder Einwohner hat das Recht, seinen Bedürfnissen entsprechend bestattet zu werden.
Der Friedhof mit seinen Einrichtungen steht allen Einwohnern ohne jede Bevorrechtung zur Verfügung.
Der Besuch des Friedhofes ist nicht an festgesetzte Zeiten gebunden.
Sprechzeiten Friedhofsgärtner:
Winterhalbjahr
Dienstag 15 - 17 Uhr
Donnerstag 14 - 16 Uhr
Sommerhalbjahr
Dienstag 16 - 18 Uhr
Donnerstag 14 - 16 Uhr
Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Errichtung/zum Schriftnachtrag eines Grabmales
0.5 MB
Bestattungsantrag (Nichteinwohner Gemeinde Bannewitz)
1.5 MB
Bestattungsauftrag (Einwohner der Gemeinde Bannewitz)
1.2 MB
Friedhofsgebührensatzung
0.2 MBSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des kommunalen Friedhofes der Gemeinde Bannewitz vom 26.11.2013 ©Gemeindeverwaltung Bannewitz
Friedhofssatzung
1 MBSatzung über die Benutzung des kommunalen Friedhofes der Gemeinde Bannewitz vom 26.11.2013