Grundstücksangebot der Gemeinde Bannewitz - Gemarkung Welschhufe

Die Gemeinde Bannewitz verkauft das Grundstück Flurstück 30/4 Gemarkung Welschhufe mit einer Größe von 2.253 m2. Es befindet sich an der B170/ August-Bebel-Straße zwischen den Hausnummern 71 und 77 (Heimatwerk). Der Verkauf erfolgt meistbietend.

Nach Aufgabe der bis 2013 auf dem Grundstuck vorhandenen Kleingärten handelt es sich gegenwärtig um eine Grünfläche.

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Bannewitz ist das Grundstück als Mischgebietsfläche in Planung ausgewiesen. Das bedeutet, dass durch den Erwerber auf seine Kosten eine Bauleitplanung (Ergänzungssatzung) zur Schaffung von Baurecht durchzuführen ist.

In dieser Satzung sind u.a. folgende Parameter zu berücksichtigen:

-          Einfügen in die Umgebungsbebauung

-          maximale Gebäudehöhe (alle Bauteile) - Traufe August-Bebel-Str. 77

-          Einhaltung einer hinteren Bebauungsgrenze, die durch Verbindung der hinteren Gebäudekanten der Bebauungen auf den Nachbarflurstücken August-Bebel-Str. 71 und 77 gebildet wird

-          Einhaltung der gemeindlichen Stellplatzsatzung

-          Ausschluss reiner Lager- und Montagehallen.

Die Einordnung eines Gewerbes ist erwünscht, aber nicht Bedingung.

Die Erschließung ist direkt mit den jeweiligen Medienträgern bzw. dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Zufahrt) abzustimmen.

Unter Berücksichtigung des aktuellen Bodenrichtwertes von 94,- €/m² beträgt das Mindestgebot 212.000, - €.

Bitte reichen Sie Ihr Gebot einschließlich eines Bebauungskonzeptes bis spätestens 31.08.2024 (Posteingang) bei der Gemeindeverwaltung Bannewitz ein.