Allgemeine Informationen über eine Fundsache:

Erkennen Sie einen verlorenen Gegenstand wieder, dann melden Sie sich bitte im Fundbüro der Gemeinde Bannewitz.


 

Übersicht zu aktuellen Fundsachen, welche in der Gemeindeverwaltung verwahrt werden:
 

Beschreibung
Eingangsdatum
Fundort
Smart Watch schwarz „No Name“ 19.03.2024

Unterführung Hauptstraße/ Richtung Apotheke

Smartwatch schwarz 09.05.2024

Wanderweg oberhalb der alten Golberroder Mühle

Autoschlüssel Skoda 16.06.2024

Festwiese Hänichen

Bargeld 13.06.2024

Bannewitz

Autoschlüssel VW 25.05.2024

Amselgrund kl. Parkplatz ggü. Amselsee

2 Schlüssel mit beschriftetem Anhänger 01.08.2024

Bannewitz, Carl-Behrens-Str. Höhe Hausnummer 56

Sporttasche schwarz bunt Motiv 14.08.2024

Bank Bushaltestelle Possendorf Fahrtrichtung Dippoldiswalde

10 Karte - Kampfsporttraining 06.08.2024

Buswendeplatz Windbergstraße

Schlüssel am Band 4 Stück 19.08.2024

Haltestelle Boderitzer Str.

In-Ear-Kopfhörer rot, Fa. Sony kabelgebunden 26.08.2024

Zum Heideberg, Wilmsdorf/Possendorf

blauer Geldbeutel mit Anhänger - Münzgeld 12.09.2024

Brösgener Weg à  Theisewitz

Versicherungskennzeichen 2024

320 - BAN

01.10.2024

B170/ Windbergstraße

Sweatshirt grau, Marke „Reward classic NKD“

 

39. KW

unbekannt

Schlüssel mit Anhänger aus Plüsch s.Oliver     Oktober 2024

Spielplatz in Hänichen

Schlüssel am gelben Band                                   21.11.2024

vor Küchenstudio Böhme Bannewitz

Schlüssel mit Anhänger Lego 23.11.2024

Boderitz, in der Nähe der Rosenstraße

 
 
 
 
Da es sich hier nur um die zuletzt abgegebenen Fundstücke handelt, fragen Sie bitte nach, ob der von Ihnen verlorene Gegenstand bei uns aufbewahrt wird.
Kann die Sache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate ab Anzeigedatum - § 973 BGB) dem Eigentümer nicht wieder zurückgegeben werden, kann der Finder das Eigentum an der Sache für sich beanspruchen und vom Fundbüro wieder abholen. 
Verzichtet der Finder entweder von vorn herein oder durch Nichtabholung auf das erworbene Eigentum, geht das Recht auf die Gemeinde Bannewitz über (§ 976 BGB).
Sofern die Sache noch gebrauchsfähig ist, kann sie dann gemäß § 979 BGB versteigert werden. Nicht gebrauchsfähige Gegenstände werden vernichtet.

Unterscheidung zwischen Fundtieren und Herrenlosen Tieren

Herrenlose Tiere

Bei vorgefundenen Tieren ist jedoch zwischen herrenlosen (verwilderten) Tieren und Fundtieren zu unterscheiden. Herrenlos sind Tiere, an denen kein Eigentum besteht. Darunter fallen freilebende Haustiere und wilde Tiere, solange Sie sich in Freiheit befinden. Bei der Unterscheidung, ob es sich um ein herrenloses oder ein entlaufenes Tier handelt, sind äußere Merkmale, wie z.B. das Tragen eines Halsbandes, der Pflegezustand, sein Verhalten und optische Kennzeichnungen zu beachten.

Die herrenlosen Tiere unterliegen nicht dem Fundrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Verwilderte Katzen zum Beispiel, dürfen nicht gefüttert werden, da sie sich sonst bei Ihnen niederlassen. Außerdem können verwilderte Katzen, anders als Hunde, auch gut ohne den Menschen in freier Natur überleben.

Fundtiere

Umgang mit Fundtieren

Gemäß dem Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im Bürgerlichen Recht (§ 90a Bürgerliches Gesetzbuch, BGB) werden Tiere als eigenständige Lebewesen betrachtet, die nicht als Sachen gelten, jedoch unterliegen sie den für Sachen geltenden Vorschriften, sofern keine abweichenden Regelungen existieren. Da es keine spezifischen gesetzlichen Bestimmungen für den Umgang mit Fundtieren gibt, finden die Regelungen über Fundsachen (§§ 965 ff. BGB) entsprechende Anwendung.

Grundsätzlich werden aufgefundene Tiere, die üblicherweise von Menschen gehalten werden, wie Hunde, Katzen, Ziervögel, landwirtschaftliche Nutztiere oder solche, die nicht den hier üblichen wildlebenden Arten zuzuordnen sind, als Fundtiere eingestuft und entsprechend behandelt.

Der Finder oder die Finderin hat die Pflicht, den Fund unverzüglich der zuständigen Fundbehörde (in der Regel die Gemeinde) zu melden. Es besteht die Verpflichtung, das Fundtier bei der zuständigen Gemeinde oder auf Anordnung derselben an einer festgelegten Stelle abzugeben. Die Gemeinde Bannewitz bedient sich zur Erfüllung dieser Aufgaben dauerhaft Dritter, die Unterbringung des Fundtiers erfolgt im Tierheim Freital. Die meisten Tierheime werden von Tierschutzvereinen betrieben, und die Gemeinde übernimmt die Kosten für die Unterbringung der Fundtiere. Es liegt im Interesse sowohl des Tiers als auch der Kommune, den Tierhalter schnellstmöglich zu ermitteln, um das Tier in seine gewohnte Umgebung zurückzuführen und damit die Unterbringungskosten niedrig zu halten.

Das Tierheim Freital mit dem Tierschutzverein Freital und Umgebung e.V. ist Vertragspartner der Gemeinde Bannewitz. Jedes Fundtier aus dem Gemeindegebiet sollte seinen Weg auf die Kohlenstraße 42 in 01705 Freital finden. Sollten Sie die Gemeindeverwaltung zu den üblichen Sprechzeiten nicht erreichen, nehmen Sie bitte direkten Kontakt zum Tierheim auf:

Telefonisch erreichbar tagsüber von 7:00 bis 19:30

Die Tierheim-Mitarbeiter erreichen Sie telefonisch unter der: 0351 6413222

Sie sind die besten Ansprechpartner, wenn es um folgende Themen geht:

Fundtiere
Informationen zu unseren Tieren
Terminabsprachen für Vermittlungsgespräche
Tierpension
und vieles mehr
Rufbereitschaft für Notfälle außerhalb der Geschäftszeiten

Notrufnummer: 0152-53848689 (Frau Barthel-Marr)

Das Eigentum an dem Fundtier geht erst nach Ablauf von sechs Monaten auf den Finder oder die Finderin über, beginnend mit der Anzeige des Funds bei der zuständigen Behörde (vgl. § 973 BGB). In der Praxis hat es sich jedoch bewährt, das Tier vorzeitig an die potenzielle neue Halterin oder den neuen Halter zu übergeben, unter dem Vorbehalt, dass das endgültige Eigentum erst nach Ablauf der sechs Monate übergeht, um Kosten zu minimieren.

Hier gelangen Sie zu einer Übersicht der in der Gemeindeverwaltung bekannten Fundtiere.