Flächennutzungsplan

Der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.03.2023 die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bannewitz beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Bannewitz.

Für den seit dem 20. September 2019 rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Bannewitz besteht ein Fortschreibungsbedarf. Die Gemeindeverwaltung sieht diesbezüglich eine dringenden Handlungsnotwendigkeit zur Nutzungsänderung sowie zur Korrektur in Teilbereichen für eine bedarfsgerechte Gemeindeentwicklung. Die geplanten Änderungen und Korrekturen wurden überwiegend von der Verwaltung zusammengetragen. Außerdem gibt es Anträge zur Nutzungsänderung von Privatpersonen. Geplant sind zudem Korrekturen in Siedlungsrandbereichen. Hier soll der Innenbereich reduziert werden, um eine weitere Zersiedlung, z. B. durch Bebauung in zweiter Reihe, zu vermeiden. Zur Teilfortschreibung werden alle gemäß Baugesetzbuch erforderlichen Verfahrens- und Beteiligungsschritte durchgeführt. Weiterhin ist ein Umweltbericht zu erstellen.


1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bannewitz

gültig ab 20.09.2019
 
Mit Bescheid vom 07. August 2019, Az. 14.6.28-621.3-050.000-01, hat das Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge die 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bannewitz genehmigt.

Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist dauerhaft bei der Gemeinde Bannewitz, Rathaus Possendorf, Schulstraße 6 in 01728 Bannewitz, zu den Öffnungszeiten des Rathauses Possendorf und jederzeit über das Beteiligungsportal der Gemeinde Bannewitz möglich:

Bürgerbeteiligung