Friedhof Bannewitz
Friedhof von Bannewitz
Der kommunale Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Bannewitz. Er dient als Bestattungsstelle aller Personen, die bei ihrem Tode Einwohner der Gemeinde waren bzw. für Personen, die ein Anrecht auf die Benutzung einer Wahlgrabstelle erworben haben. Für die Bestattung auswärtiger Personen ist die Zustimmung der Gemeindeverwaltung Bannewitz einzuholen.
Jeder Einwohner hat das Recht, seinen Bedürfnissen entsprechend bestattet zu werden.
Der Friedhof mit seinen Einrichtungen steht allen Einwohnern ohne jede Bevorrechtung zur Verfügung.
Der Besuch des Friedhofes ist nicht an festgesetzte Zeiten gebunden.
Sprechzeiten Friedhofsgärtner:
Winterhalbjahr - 01.Oktober bis 30.April
Dienstag 15 bis 17 Uhr
Donnerstag 14 - 16 Uhr
Sommerhalbjahr - 01. Mai bis 30. September
Dienstag 16 - 18 Uhr
Donnerstag 14 - 16 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit zu den üblichen Geschäftszeiten
Friedhofsgärtner 0151/ 402 18 433
Verwaltung / Gemeinde 035206/ 204 25
Bitte beachten Sie, dass während einer Trauerfeier oder einer Beisetzung keine Telefonate entgegengenommen werden.
Zustimmung zur Ausgestaltung der Trauerfeier
0.4 MBbestattung beiblatt ausgestaltung
Bestattungsantrag (Nichteinwohner der Gemeinde)
1.2 MBFür Bestattungen ab 01.07.2023
Bestattungsauftrag
1.1 MBFür Bestattungen ab dem 01.07.2023
Friedhofsgebührensatzung vom 26.04.2022
2.8 MBInkrafttreten: 01.07.2022
Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Errichtung/zum Schriftnachtrag eines Grabmales
0.5 MBFriedhofssatzung
1 MBSatzung über die Benutzung des kommunalen Friedhofes der Gemeinde Bannewitz vom 26.11.2013