Bundestagswahl 2025 - Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht
Allgemeine Hinweise
zum WAHLRECHT Bundestagswahl 2025
Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltage
1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
2. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
3. seit mindestens drei Monaten, also seit dem 23.11.2024, in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten der Gemeinde Bannewitz eingetragen, die am 12.01.2025 bei der Meldebehörde mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
In der Zeit vom 03.02.2025 bis zum 07.02.2025 wird das Wählerverzeichnis während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Bannewitz, Possendorf, Schulstraße 6, Zimmer 210, 01728 Bannewitz, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer bis 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Auskunft erteilt Frau Mieth
a. Tel.: 035206/20424
b. e-mail: b.mieth@bannewitz.de.
Ihre Gemeindeverwaltung Bannewitz