Landtagswahl 2024
Allgemeine Hinweise
zum WAHLRECHT bei der 8. Landtagswahl in Sachsen
Wahlberechtigt bei der Landtagswahl ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltage
1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
2. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
3. seit mindestens drei Monaten, also seit dem 01. Juni 2024,
Ø im Bundesland Freistaat Sachsen
eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält.
Nach dem Sächsischen Wahlgesetz sind alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), entgegen der Kommunal- bzw. Europawahlgesetze, NICHT wahlberechtigt.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist nur, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten der Gemeinde Bannewitz eingetragen, die am 21.07.2024 bei der Meldebehörde mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
In der Zeit vom 12. bis 16. August 2024 wird das Wählerverzeichnis während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Bannewitz, Possendorf, Schulstraße 6, Zimmer 210, 01728 Bannewitz, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 11. August 2024 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Auskunft erteilt Frau Walther
- Tel.: 035206/20462
- e-mail: u.walther@bannewitz.de.
Ihre Gemeindeverwaltung Bannewitz