Europa- und Kommunalwahl 2024

Allgemeine Hinweise zur Europawahl- und Kommunalwahl am 09.06.2024

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt (siehe hierzu „Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2024“ vom 16. August 2023 (BGBl. I S. 213)).

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

Gleichzeitig findet die Kommunalwahl in Sachsen statt. Dabei werden der Kreistag, der Gemeinderat sowie in der Gemeinde Bannewitz drei Ortschaftsräte neu gewählt.

Momentan findet das Wahlvorschlagsverfahren statt. Im Anschluss werden die Kandidaten für die einzelnen Wahlen öffentlich bekannt gemacht.

Wählen darf, wer am Wahltag:

- das 18 Lebensjahr (bei der Europawahl das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- seit mindestens drei Monaten, eine Wohnung innerhalb des Wahlgebietes innehat.
* Unionsbürger sind wahlberechtigt, wenn sie die unter Punkt 1 bis 3 genannten Voraussetzungen erfüllen und einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt haben.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,

 

Auskunft erteilt Fr. Walther, Zimmer 102, Schulstr. 6, 01728 Bannewitz OT Possendorf,  Tel.: 035206/20462, e-mail: u.walther@bannewitz.de.

 

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