Aktuelle Information zur Grundsteuererhebung ab 2025

Im Zuge der Umsetzung der Grundsteuerreform gelten mit Wirkung zum 1. Januar 2025 neue rechtliche Grundlagen. Damit haben die bisherigen Grundsteuerbescheide kraft Gesetzes zum 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit verloren.

Für die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer erhalten alle Steuerpflichtigen einen neuen Bescheid. Wir möchten Sie daher bitten, keine Zahlungen mehr ohne neuem Grundsteuerbescheid vorzunehmen. Sollten Sie für die Zahlung der Grundsteuer bisher bei Ihrem Kreditinstitut einen Dauerauftrag eingerichtet haben, löschen Sie diesen bitte.

Um Zahlungsdifferenzen und Mahnung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Den entsprechenden Vordruck finden Sie auf unserer Internetseite unter Bürgerservice – Rathaus – Formulare (https://www.bannewitz.de/de/formulare.html) bei Finanzen und Bestattung. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, das Lastschriftmandat zu widerrufen. Haben Sie uns bisher ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Grundsteuer erteilt, behält dies weiter seine Gültigkeit. Wir werden den ersten Lastschrifteinzug erst zu der in dem neuen Grundsteuerbescheid angegebenen Fälligkeit vornehmen.

Die Gemeindeverwaltung Bannewitz arbeitet derzeit noch an der Erstellung der neuen Grundsteuerbescheide und wird diese in den nächsten Wochen versenden.

 

Öffentliche Zahlungsaufforderung für Gewerbesteuer und Hundesteuer

Die Gemeindeverwaltung Bannewitz weist darauf hin, dass am 15. Februar 2025 folgende Abgaben zur Zahlung fällig werden:

Gewerbesteuer                             Rate I. Quartal 2025

Hundesteuer                                    Jahressteuer 2025

Bargeldlose Zahlungen werden unter Angabe des Kassenzeichens (oben rechts auf dem Bescheid) auf das folgende Konto erbeten:

                                       Ostsächsische Sparkasse Dresden

                                       IBAN DE95 8505 0300 3052 0001 86

                                       BIC OSDD DE 81XXX      

Es wird darum gebeten, den Zahlungstermin fristgerecht einzuhalten. Dadurch kann das Entstehen von Mahngebühren und Säumniszuschlägen vermieden werden. Bei Fristversäumnis sind wir dazu angehalten, die ausstehenden Beträge anzumahnen und bei weiterem Verzug die Vollstreckung zu veranlassen.

Nutzen Sie deshalb bitte die Vorteile der Teilnahme am Lastschriftverfahren.

Änderungen von Namen, Anschriften oder Bankverbindungen teilen Sie uns bitte unter Angabe des Personenkontos rechtzeitig mit.

 

Kämmerei

Steuern und Gebühren