Bundestagswahl 2025
Vorgezogene Neuwahl des Bundestages
Der Bundespräsident hat nach der verlorenen Vertrauensfrage des Bundeskanzlers den Bundestag aufgelöst und die Neuwahlen für den 23. Februar 2025 angesetzt.
Nach Auflösung des Bundestages ist die Neuwahl innerhalb von 60 Tagen durchzuführen. Aufgrund dieser kurzen Frist zur Vorbereitung der Bundestagswahl sind auch die Fristen zur Kandidatenaufstellung durch die Parteien und Wählervereinigungen verkürzt.
Die Zulassung der wählbaren Kandidaten erfolgt durch die Wahlleitung bis spätestens 20.01.2025. Da den möglichen Kandidaten nach diesem Termin noch eine Einspruchsmöglichkeit, zum Beispiel gegen die Zurückweisung des Wahlvorschlages, eingeräumt wurde, verzögert sich die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge. Diese wird bis spätestens 02.03.2025 erfolgen.
Erst nach der öffentlichen Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge kann mit dem Druck der Stimmzettel begonnen werden. Mit der Lieferung der Stimmzettel ist erst am 07.02.2025 zu rechnen.
Die Gemeinde Bannewitz kann daher mit dem Versand der Briefwahlunterlagen erst nach der Lieferung am 7. Februar beginnen. Ab dem 10. Februar öffnet das Briefwahllokal im Rathaus Possendorf zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Wahlrecht vor dem Wahltermin persönlich auszuüben. Wir bitten Sie, von Nachfragen zum Stand der Ausstellung der Briefwahlunterlagen abzusehen.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist schon nach Erstellung des Wählerverzeichnisses ab dem 13.01.2025 möglich.
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt aus vorgenannten Gründen frühestens ab 07.02.2025.
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