Bekanntmachung des Staatsbetriebs Sachsenforst zum Vorhaben „Aktualisierung der selektiven Waldbiotopkartierung“ Kartierdurchgang 2025
Staatsbetrieb Sachsenforst - Ref. 53 Naturschutz im Wald


Die laufende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung gehört gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 10 SächsWaldG zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Forstbehörden.
Für die im Jahr 2025 durchzuführende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung im Bereich Ihrer Gemeinde hat der Staatsbetrieb Sachsenforst den Sachverständigen Steffen Hilpert und Kollegen mit den notwendigen Untersuchungen beauftragt.
Die Mitarbeiter des Büros werden die zu untersuchenden Flächen im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge im Sinne des § 40 Abs. 6 SächsWaldG und § 37 Abs. 2 SächsNatSchG von April bis September 2025 begehen.
Wir bitten die betroffenen Eigentümer und Nutzer um Verständnis.
Ob im Zuge der Kartierung bestimmte Flurstücke betroffen sind, kann im Forstbezirk Bärenfels bei der Sachbearbeiterin Waldökologie und Naturschutz erfragt werden. Sie erreichen Frau Mäbert unter der Rufnummer 035052/613211 oder per E-Mail: Maria.Maebert@smekul.sachsen.de
Bei allgemeinen Fragen zur Waldbiotopkartierung steht Ihnen das Referat „Naturschutz im Wald“ der Geschäftsleitung von Sachsenforst zur Verfügung
Hier kontaktieren Sie bitte Michael Götze-Werthschütz unter der Rufnummer 03501/ 468337.