Informationen zur Grundsteuererhebung ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 treten im Rahmen der Grundsteuerreform neue rechtliche Regelungen in Kraft. Die Stadtverwaltung Dippoldiswalde hat das Verfahren zur Erhebung der Grundsteuer entsprechend angepasst. Hier sind die wichtigsten Informationen zur Grundsteuerreform:

 

1. Zahlungshinweise
Die Gemeinde Bannewitz hat zuletzt im Jahr 2014 flächendeckend Grundsteuerbescheide versendet. In den folgenden Jahren wurde die Grundsteuer jährlich durch öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt festgesetzt. Nur bei Änderungen der Besteuerungsgrundlagen, die vom Finanzamt festgelegt wurden, wurden separate Bescheide erlassen. Diese Bescheide dienten auch als Vorauszahlungsbescheide für die Folgejahre und enthielten die Aufforderung, bis zur Bekanntgabe einer neuen Steuerfestsetzung Zahlungen in der zuletzt festgesetzten Höhe zu leisten.

Bitte beachten Sie, dass die bisherigen Grundsteuerbescheide zum 31. Dezember 2024 gesetzlich ihre Gültigkeit verlieren. Daher sollten Sie keine Zahlungen mehr auf dieser Grundlage vornehmen. Zahlungen für die Grundsteuer 2025 sind erst nach Erhalt eines neuen Bescheides vorzunehmen.

Wenn Sie einen Dauerauftrag zur Zahlung der Grundsteuer eingerichtet haben, stornieren Sie diesen bitte. Bei Zahlungen über SEPA-Lastschrifteinzug ist keine weitere Aktion erforderlich; der Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder nach Erhalt des neuen Bescheides.

Um Zahlungsdifferenzen und Mahnungen zu vermeiden, empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Den entsprechenden Vordruck finden Sie auf unserer Webseite. Dieses Mandat kann jederzeit widerrufen werden.

2. Festsetzung der Grundsteuerhebesätze für 2025
Der Gemeinderat hat am 26. November 2024 die Hebesätze für die Grundsteuer festgelegt:
- Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 270 %
- Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke): 250 %

Die ersten Grundsteuerbescheide für 2025 wurden Angang Februar 2025 erstellt und versandt. Die Grundsteuerzahlungen sind erst nach Erhalt dieser neuen Bescheide zu leisten.

3. Änderungen bei den steuerpflichtigen Personen
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es wesentliche Änderungen bei den steuerpflichtigen Personen. Bei der Grundsteuer A erfolgt der Wechsel von der „Nutzerbesteuerung“ zur „Eigentümerbesteuerung“. Dies betrifft auch viele Besitzer von Garagen und Gartenlauben auf gepachtetem Grund, die bisher für das Gebäude besteuert wurden. Künftig wird der Grundstückseigentümer für die Grundsteuer inklusive der darauf befindlichen Gebäude veranlagt und kann die Steuer auf den Nutzer umlegen.

4. Hinweise zu den Besteuerungsgrundlagen
Die Bewertung der Grundstücke, die zur Ermittlung des Grundsteuerwertes dient, wird vom Finanzamt Pirna auf Basis der von den Eigentümern eingereichten Daten durchgeführt. Diese Daten sind der Gemeindeverwaltung Bannewitz nicht bekannt. Für die Festsetzung der Grundsteuer erhält die Stadt lediglich elektronische Datensätze mit den erforderlichen Informationen zu den steuerpflichtigen Personen und den Steuergegenständen. Bei Fragen zu den Besteuerungsgrundlagen (z.B. Grundsteuermessbetrag, Einheitswert) wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Pirna (Grundsteuer-Hotline: 03501 551-9500).