Pacht- und Entgelterhöhungen bei Grundstücken im gemeindlichen Eigentum

Im Zuge der Einführung der kommunalen Doppik und der Aufstellung des Haushaltsplanes 2014 wurden in der Gemeinde Bannewitz bezüglich der Ortsteile ungleiche Vertragsverhältnisse festgestellt. In diesem Zusammenhang wurden die Verträge seinerzeit vereinheitlicht und letztmalig die Beträge angepasst.

Der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz hat nun nach ca. 10 Jahren unveränderter Pachthöhe den Beschluss gefasst, die Flächen im Eigentum der Gemeinde Bannewitz zukünftig zu einem angepassten, erhöhten Pachtzins zu verpachten. Als Maßstab dafür wurden die in den letzten Jahren kontinuierlich und sehr deutlich angestiegenen Bodenrichtwerte in der Gemeinde herangezogen. Die meisten Grundstücke haben einen erheblich höheren Wert bekommen. Eine Erhebung der Bodenrichtwerte im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2014 ergab eine Steigerung um 68 %. In Anlehnung an diese Steigerung bei den Bodenrichtwerten in der Gemeinde Bannewitz ist eine Fortschreibung der Pachten für Erholungsgärten unerlässlich. Es ergibt sich so ein neuer Pachtwert für die Pacht A von 1 € * 1,68 = 1,68 € netto/m²/Jahr. Entsprechend wurden auch die Pachten für Garagengrundstücke und Nutzungsentgelte für PKW-Stellplätze angepasst. Hier war zusätzlich noch die Grundsteuer auf den Pachtwert pauschal aufzuschlagen.

Darüber hinaus wird eine neue Pacht B eingeführt werden. Diese gilt für baulandäquivalente Nutzungen, wie z.B. im Fall von Überbauungen auf Gemeindegrundstücke. Dieser Pachtwert wird 10% des mittleren Bodenrichtwertes in der Gemeinde betragen. Somit ergibt sich ein neuer Pachtwert für die Pacht B von 116 € *0,1 = 11,60 € netto/m²/Jahr.

Grundsätzlich werden in der Gemeinde Bannewitz Gartengrundstücke ohne die sehr strengen Auflagen des Bundeskleingartengesetz verpachtet. Die Nutzung der Gärten ist entsprechend vielfältig. Eine Unterscheidung dieser Gärten nach Nutz- und Erholungsgärten erfolgt aus diesem Grund nicht.

Fachbereich 2, Gebäudemanagement und Liegenschaften