Allgemeine Informationen über eine Fundsache:

Erkennen Sie einen verlorenen Gegenstand wieder, dann melden Sie sich bitte im Fundbüro der Gemeinde Bannewitz.


 

Übersicht zu aktuellen Fundsachen, welche in der Gemeindeverwaltung verwahrt werden:
 

Beschreibung
Eingangsdatum
Fundort
Schlüsseltasche schwarz mit 2 Schlüsseln 20.12.2024

Buswendeplatz Possendorf

Schlüssel mit einem Pumuckel-Anhänger 13.01.2025 ca. 15:40 Uhr

Rosentitzer Straße nach dem Fußballplatz (vor ehemalige alte Schmiede)

3 Stk. Schlüssel am Band – mit 2 x Schlüsselanhänger 01.02.2025

Spielplatz am Heideberg

Handy schwarz Marke Xiaomi Redmi 14.01.2025 ca. 15:30 Uhr

Eutschützer Str./ Ecke Kirchplatz

Halskette mit Anhänger in Silber 20.02.2025

in Boderitz / Cunnersdorfer Str. in Höhe der Gärten

Versicherungskarte Signal Iduna 03.04.2025

Schachtstraße/ Einmündung Bahndamm

 
 
 
 
Da es sich hier nur um die zuletzt abgegebenen Fundstücke handelt, fragen Sie bitte nach, ob der von Ihnen verlorene Gegenstand bei uns aufbewahrt wird.
Kann die Sache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate ab Anzeigedatum - § 973 BGB) dem Eigentümer nicht wieder zurückgegeben werden, kann der Finder das Eigentum an der Sache für sich beanspruchen und vom Fundbüro wieder abholen. 
Verzichtet der Finder entweder von vorn herein oder durch Nichtabholung auf das erworbene Eigentum, geht das Recht auf die Gemeinde Bannewitz über (§ 976 BGB).
Sofern die Sache noch gebrauchsfähig ist, kann sie dann gemäß § 979 BGB versteigert werden. Nicht gebrauchsfähige Gegenstände werden vernichtet.

Allgemeine Informationen über eine Fundsache:

Erkennen Sie einen verlorenen Gegenstand wieder, dann melden Sie sich bitte im Fundbüro der Gemeinde Bannewitz.


 

Übersicht zu aktuellen Fundsachen, welche in der Gemeindeverwaltung verwahrt werden:
 

Beschreibung
Eingangsdatum
Fundort
Schlüsseltasche schwarz mit 2 Schlüsseln 20.12.2024

Buswendeplatz Possendorf

Schlüssel mit einem Pumuckel-Anhänger 13.01.2025 ca. 15:40 Uhr

Rosentitzer Straße nach dem Fußballplatz (vor ehemalige alte Schmiede)

3 Stk. Schlüssel am Band – mit 2 x Schlüsselanhänger 01.02.2025

Spielplatz am Heideberg

Handy schwarz Marke Xiaomi Redmi 14.01.2025 ca. 15:30 Uhr

Eutschützer Str./ Ecke Kirchplatz

Halskette mit Anhänger in Silber 20.02.2025

in Boderitz / Cunnersdorfer Str. in Höhe der Gärten

Versicherungskarte Signal Iduna 03.04.2025

Schachtstraße/ Einmündung Bahndamm

 
 
 
 
Da es sich hier nur um die zuletzt abgegebenen Fundstücke handelt, fragen Sie bitte nach, ob der von Ihnen verlorene Gegenstand bei uns aufbewahrt wird.
Kann die Sache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate ab Anzeigedatum - § 973 BGB) dem Eigentümer nicht wieder zurückgegeben werden, kann der Finder das Eigentum an der Sache für sich beanspruchen und vom Fundbüro wieder abholen. 
Verzichtet der Finder entweder von vorn herein oder durch Nichtabholung auf das erworbene Eigentum, geht das Recht auf die Gemeinde Bannewitz über (§ 976 BGB).
Sofern die Sache noch gebrauchsfähig ist, kann sie dann gemäß § 979 BGB versteigert werden. Nicht gebrauchsfähige Gegenstände werden vernichtet.