Informationen zur Grundsteuerreform

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter.
Für die neue Grundsteuer ab 2025 ist vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 für jedes Grundstück bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft vom Eigentümer eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, ist die Erbbauberechtigte erklärungspflichtig.
Das Finanzamt Pirna versendet gegenwärtig die Informationsschreiben für das Grundvermögen. Neben dem Aktenzeichen wird auch die Bezeichnung des Flurstücks ersichtlich sein. Die Informationsschreiben zu den land- und forstwirtschaftlichen Flächen werden zu einem späteren Zeitpunkt versandt. Darüber hinaus wird der Ablauf erläutert, Telefonnummern für Fragen benannt und auch auf das Grundsteuerportal Sachsen verwiesen, in dem für die Erklärung wichtige Daten zum Grundstück aufgerufen werden können. Das Portal wird voraussichtlich ab 1. Juli 2022 freigeschalten.
 
Für das Finanzamt Pirna wurde die Telefon-Hotline 03501 551 9500 eingerichtet.
 
Nötige Angaben finden die Steuerpflichtigen ab Juli 2022 im Grundsteuerportal Sachsen auf www.grundsteuer.sachsen.de.
 
Informationsschreiben zur neuen Grundsteuer liegen in der Gemeindeverwaltung aus.