Historisches Wohnhaus um 1825 erbaut
Das Gebäude auf diesem Grundstück wird in alten Versicherungsunterlagen auf 1825 datiert. Auch vor dieser Zeit war das Grundstück bebaut. Aus einem Eintrag im Gerichtsbuch des Amtsgerichtes Dresden geht hervor, dass Johann Gottfried Albrecht, die mit diesem Grundstück verbundene Häußlerstelle mit Datum vom 1.10.1784 erwarb. Die „Albrechtche Häußlerstelle“ kaufte Johann Gottlieb Fiedler mit Datum vom 14.6.1828. Damit waren auch Abgaben und Frondienste für das Rittergut verbunden.
Im Jahr 1850 wurde der Seitenflügel angebaut. Im Adressbuch des Jahres 1892 ist August Fiedler als Materialwarenhändler verzeichnet. Der Name Fiedler bleibt bis 1930 mit dem Grundstück verbunden.
Das Gebäude befindet sich auf der Liste der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen. Es wird dort als ländliches Wohnhaus von baugeschichtlicher Bedeutung beschrieben.
Begriffsbestimmung: Häußler oder auch Häusler waren Besitzer von zumeist kleinen Häusern mit wenig Grundstücksfläche, die in der Regel bei den jeweiligen Grundherren als Tagelöhner angestellt waren. Man findet auch den Begriff „Häußlernahrung“, der den Besitz eines Häußlers beschreibt und anklingen lässt, dass Gemüse und Obst für den Eigenbedarf angebaut wird.
Günter Hausmann
23.07.2024