Katastrophenschutz und Gefahrenabwehr

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Eine Katastrophe im Sinne des Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz ist ein Geschehen, welches das Leben, die Gesundheit, die Versorgung zahlreicher Menschen mit lebensnotwendigen Gütern und Leistungen, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in so außergewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass Hilfe und Schutz wirksam nur gewährt werden können, wenn die zuständigen Behörden und Dienststellen, Organisationen und eingesetzten Kräfte unter der einheitlichen Leitung einer Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken.

 

Starkniederschläge, Stürme, ein langanhaltender und flächendeckender Stromausfall oder langanhaltende Hitze sind nur Beispiele dafür, welche Krisen und Katastrophen uns, auch in einem scheinbar sicheren Land, ereilen können. Solche Ereignisse können teils verehrende Auswirkungen auf unseren Alltag haben und uns persönlich, als auch unsere Gemeinschaft auf die Probe stellen.

 

Umso wichtiger ist es, möglichst gut auf Katastrophenfälle vorbereitet zu sein. Nachfolgend geben wir Ihnen dazu wichtige Informationen.