Woher bekommen Sie im Notfall Hilfe?

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Das Ziel des sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz ist es, durch Regelungen zum Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz einen wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Bränden, Unglücksfällen, öffentlichen Notständen und Katastrophen zu gewährleisten.

Der Bevölkerung steht damit ein umfangreiches Hilfeleistungssystem zur Seite. Während Feuerwehr und Rettungsdienst zur alltäglichen Hilfeleistung auf kommunaler Ebene bereitstehen, unterhält der Freistaat Sachsen Kräfte und Mittel des Katastrophenschutzes, der unterstützt bei großen Gefahrenlagen mit dem THW. Aber auch die Kommune ist bei einer Schadenslage bzw. Katastrophe als Ortspolizeibehörde für die Gefahrenabwehr zuständig und muss hier auch Entscheidungen treffen.

Aber wie verhalten wir uns, wenn Hilfe auf Grund eines ausgedehnten Schadenbildes nur sehr eingeschränkt, bis gar nicht zur Verfügung steht, da viele Städte und Gemeinden gleichzeitig betroffen sind? Auch unsere ausschließlich ehrenamtlich arbeitenden Feuerwehrleute haben Familien, um die sie sich Sorgen müssen, oder sie sind bei ihren Arbeitgebern auf Grund ihres wichtigen Berufes unverzichtbar.