Friedensrichter

Die Schiedsstelle - Das Amt der Friedensrichterin/des Friedensrichters

Wegen der chronischen Überlastung der Justiz wurden in 12 von 16 Bundesländern Schiedsstellen eingerichtet, mit dem Ziel, Konflikte unter Bürgern vorgerichtlich beizulegen. In Sachsen wird dieses Ehrenamt von Friedensrichterinnen/Friedensrichtern wahrgenommen. Sie werden vom Gemeinderat für 5 Jahre gewählt und vom zuständigen Amtsgericht (in unserem Fall: Dippoldiswalde) vereidigt und im Amt bestätigt. Der Amtseid verpflichtet sie zur Neutralität und Verschwiegenheit, sie unterliegen einer ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle durch den Direktor des Amtsgerichts Dippoldiswalde und werden in Ausbildungskursen für ihre Arbeit geschult.

Die Schiedsstelle ist als einzige vorgerichtliche Schlichtungsorganisation unparteiische Anlaufstelle für Streitparteien aus der Bürgerschaft. Verhandlungen vor der Schiedsstellen sind streng vertraulich, alle Termine grundsätzlich nicht öffentlich. Dritte können nur mit Zustimmung der beiden Parteien hinzugezogen werden. Anders als vor ordentlichen Gerichten werden von Schiedsstellen keine Urteile gefällt, vielmehr versuchen die Friedensrichterinnen und Friedensrichter im Wege der Mediation eine Einigung der Parteien zu erreichen.
Themen die vor der Schiedsstelle verhandelt werden können, sind:

-Nachbarschaftliche Streitigkeiten
-Beleidigung
-Körperverletzung
-Sachbeschädigung
-Hausfriedensbruch
-Bedrohung
-Zivilsachen bis zu einem Streitwert von 750 €

Zwar ist in Sachsen die Anrufung der Schiedsstelle nicht, wie in einigen anderen Ländern, zwingend vorgeschrieben, dennoch gibt es gute Gründe, sie zu nutzen, bevor man die Gerichte in Anspruch nimmt.
Friedensrichterinnen und Friedensrichter arbeiten ehrenamtlich und daher nahezu unentgeltlich. Rechtssuchende Bürgerinnen und Bürger haben lediglich die Verfahrens- und Sachkosten (Porto usw.) zu zahlen, die durchschnittlich bei 50 € liegen. Im günstigsten Fall können die Parteien für schon 30 € einen Vergleich schließen und sich diese Kosten teilen. Das ist erheblich günstiger als die Einschaltung von Rechtsanwälten oder Gerichten.
Auch ein vor der Schiedsstelle zwischen den Parteien erzielter Vergleich kann einen auf bis zu 30 Jahre vollstreckbaren Titel (Anspruch) begründen, in dem die Verpflichtungen, die die Gegenpartei in einer Zivilsache oder Strafsache übernommen hat, festgelegt werden. Insofern sind die dort erzielten Einigungen ebenso rechtsverbindlich wie ein Richterspruch.

Fast am Wichtigsten: Da die Einigungen vor der Schiedsstelle grundsätzlich nur in beiderseitigem Einvernehmen zustande kommen, gibt es nicht wie oft vor Gericht Gewinner und eben auch Verlierer. Solche Einigungen sind daher meist nachhaltiger und können die Belastung oft langwieriger gerichtlicher Auseinandersetzungen vermeiden.


Selbst wenn es trotz Mitwirkung der Schiedsstelle zu keiner Einigung kommt: als einzige außergerichtliche Schlichtungsstelle können Schiedsstellen eine amtliche Bescheinigung der eventuellen Erfolglosigkeit des Schlichtungsverfahrens zur Vorlage bei Gericht ausstellen. Die antragstellende Partei hat damit zumindest den Willen zu einer gütlichen Einigung gezeigt.


Für die Gemeinde Bannewitz begleitet Frau Diana Claudius das Amt der Friedensrichterin. Herr Christian Claudius ist als stellvertretender Friedensrichter und Protokollführer tätig.

Die Sprechstunden der Schiedsstelle sind weiterhin jeden 1. Dienstag im Monat von 18-19 Uhr im Bürgerhaus Bannewitz, August-Bebel-Str. 1.

Zudem erreichen Sie die Schiedsstelle unter der E-Mailadresse: .