Slawischer Rundling

Slawischer Rundling im Ortsteil Boderitz, Teichplatz

Der Rundling Boderitz ist eine der wenigen Dorfstrukturen im sächsischen Bereich, deren Bauten sich mit ihren Giebeln einem zentralen Anger zuordnen. Es gibt keine weitere Dorfform, die sich durch eine derartig konzentrierte Geschlossenheit auszeichnet. Ursprünglich gab es auch nur eine Zuwegung. Entstanden ist Boderitz, wie die meisten vergleichbaren Rundlinge, im Hochmittelalter. Das Gebiet ihrer Verbreitung reicht von Schleswig-Holstein bis zum Erzgebirgsrand, mithin bezeichnet es die zeitgenössische „Kontaktzone“ zwischen Deutschen und Slawen. Daher werden Rundlinge auch slawischem Einfluss zugeordnet, zumal ihre Namen eine entsprechende Herkunft erkennen lassen. Auch Boderitz zeichnet sich durch die Giebelständigkeit seiner Bauten aus, die zumeist, entstanden als Ersatz für Vorgängerbauten, ins 18. und 19.Jahrhundert datieren. Die Geschlossenheit der Struktur wird noch unterstützt durch Hofmauern, die mit Torbögen versehen sind. Ein zusätzlicher Reiz ist die Reihung von Krüppelwalmdächern (Teichplatz 3-6). Die besondere Denkmalwürdigkeit von Boderitz ergibt sich daher aus baugeschichtlichen und vor allem aus städtebaulichen Gründen. Das öffentliche Erhaltungsinteresse rechtfertigt sich darüber hinaus durch seinen Seltenheitswert. Nur etwas über ein Prozent der Dörfer Sachsens sind als Rundplatzdörfer zu bezeichnen. Meistens ist der besondere Wert dieser Orte im öffentlichen Bewusstsein verankert. In Bonnewitz und Sobrigau und auch in Boderitz sind Höfe in Privatinitiative als wichtige Strukturbestandteile denkmalgerecht saniert worden.

Einige dieser Dörfer sind Satzungsgebiete nach Baurecht. Boderitz selbst ist bereits seit 1961 Gegenstand öffentlichen Erhaltungsinteresses, was u.a. Hans Nadler, dem Nestor der sächsischen Denkmalpflege, zu verdanken ist. Bereits 1971 gab es darüber hinaus speziell zu Boderitz eine Dissertation. Man kann feststellen, dass der Denkmalwert von Rundlingen frühzeitig durch einen breiten Kreis von Sachverständigen erkannt worden ist.


(L. Finkler, Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, Vorschlag Denkmalschutzgebiet)