Verkehrsrechtliche Veränderung in Possendorf

In der Vergangenheit wurde auf Anregung der Einwohner im Ortsteil Possendorf die Implementierung einer Einbahnstraßenregelung in der Gemeindeverwaltung erörtert. Betroffen sind die Straßen Quohrener Weg, Zur Laue sowie die Kirchgasse.

Eine der geplanten Einbahnstraßen beginnt an der Unteren Dorfstraße und führt in Fahrtrichtung Obere Bergstraße über Zur Laue, während die Rückführung über den Quohrener Weg zur Unteren Dorfstraße erfolgt.

Die Zufahrt zum Bachweg bleibt aber über den Quohrener Weg bestehen, da die Einbahnstraße erst nach der Einmündung des Bachweges beginnt.

Diese Regelung wurde aufgrund der eingeschränkten Fahrbahnbreite in diesen Bereichen notwendig.

Die Kirchgasse wird ebenfalls zur Einbahnstraße. Das Befahren der Straße ist dann nur noch in Richtung Hauptstraße (B170) möglich.

Die Zufahrt von der B170 zum Kirchplatz und zur Pfarrgemeinde bleiben jedoch uneingeschränkt erhalten.

Die zentralen Entscheidungsfaktoren in diesen Überlegungen waren die Gewährleistung der Verkehrsflusskontinuität, insbesondere im Hinblick auf den Begegnungsverkehr. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die innerörtlichen Straßen Kirchgasse und Untere Dorfstraße vermehrt als Abkürzung - unter Missachtung von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung - zwischen Bundesstraße und Staatsstraße genutzt werden. 

Die Umsetzung dieser Regelung erfolgt in zwei Phasen. Im ersten Schritt wird - auch aufgrund der Verkehrsabsicherung für das Maifest - die Beschilderung an der Kirchgasse installiert. Im zweiten Schritt,  geplant Anfang Juni, wird die Maßnahme in vollem Umfang gemäß der beigefügten Karte realisiert.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Verbesserung der Verkehrssituation in unserem Ortsteil.