Informationen und Hinweise zum Winterdienst

In Vorbereitung auf den bevorstehenden Winter, werden durch den gemeindlichen Bauhof in den kommenden Wochen zusätzliche, notwendige eingeschränkte Haltverbote auf den gemeindlichen Straßen aufgestellt. Diese Verbote sollen sicherstellen, dass die Räumfahrzeuge die Straßen unfall- und behinderungsfrei durchfahren und von Schnee sowie Glätte befreien können.

Zum Schutz der Fußgänger werden die Verbindungstreppen im Wohngebiet Graf-von-Bünau Ring/Winckelmannstraße sowie der Rad-/Gehweg entlang der Autobahnbrücke an der B170 im Ortsteil Nöthnitz gesperrt. Auf diesen Flächen wird kein Winterdienst gewährleistet.

 

Der Bauhof der Gemeinde Bannewitz wird im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit den Winterdienst auf den Gemeindestraßen durchführen. Für die Räumung der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen ist die Straßenmeisterei des Landkreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge zuständig.

Die eingesetzten Winterdienstfahrzeuge sind schon vor Tagesanbruch unterwegs, damit es auch im morgendlichen Berufsverkehr möglichst rund läuft. Für eventuell auftretende Unannehmlichkeiten bitten wir um Ihr Verständnis.

 

Es wird jedoch auch daran erinnert, dass Anliegerpflichten im Winterdienst gelten. Die Anlieger sind demnach verpflichtet werktags bis 7:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr die Gehwege von Schnee- und Eisglätte zu befreien. Die allgemeine Räum- und Streupflicht endet 20:00 Uhr.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.10.2024 eine geänderte Satzung zur Straßenreinigung und zum Winterdienst beschlossen. Die bis dahin gültige Satzung stammte aus dem Jahr 2012. Neben der Anpassung der Rechtsstände, wurde es notwendig, einige Ergänzungen einzufügen. So galt es einzelne Vorschriften zu konkretisieren, um bisherige Missverständnisse bei der Ausführung zukünftig zu vermeiden.

Im Weiteren wurden die Anlagen der Satzungen angepasst. So entfielen Straßen, auf welchen die Anlieger bisher vom Winterdienst befreit waren. Der Grund dafür ist zum einem, dass die Winterdiensttouren optimiert wurden um oder zum Beispiel, dass in Straßen ohne Wendemöglichkeiten für Einsatzfahrzeuge, kein Winterdienst mit Kommunalfahrzeugen durchgeführt werden kann. Dies resultiert aus den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und der Unfallverhütungsvorschrift.

 

Die vollständige Satzung mit detaillierten Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.bannewitz.de.

 

Kommen Sie gut und unfallfrei durch den Winter!