Aktuelle Informationen zu Flüchtlingszahlen in Bannewitz 02/2023

Stand 27.02.2023

Am 16.02.2023 fand eine Zusammenkunft zwischen Vertretern der Landkreisverwaltung und den Bürgermeistern des ehemaligen Weißeritzkreises zum Thema Verteilung von anerkannten Asylbewerbern, Spätaussiedlern, Kontingentflüchtlingen und afghanischen Ortskräften auf die Städte und Gemeinden statt. Hintergrund ist der, dass der Landkreis für diese Personengruppe keine Verpflichtung zur Unterbringung nach dem Sächsischem Flüchtlingsaufnahmegesetz mehr hat, sie aber auf dem freien Wohnungsmarkt aus den unterschiedlichsten Gründen keinen geeigneten Wohnraum finden. Somit werden über 400 Plätze in Asylunterkünften blockiert, die der Landkreis dringend für die Unterbringung, für die durch das Land Sachsen zugewiesenen Asylbewerber benötigt.

Dem Landkreis ist bewusst, dass auf Grund der angespannten Wohnraumsituation die Durchsetzung des Königsteiner Schlüssels, nach dem bis jetzt die Anzahl der aufzunehmenden Asylbewerber auf die jeweiligen Kommunen aufgeteilt wurden, nicht umsetzbar ist. Inklusive der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sind im Landkreis zurzeit rund 11.500 Flüchtlinge und Asylsuchende untergebracht, 2013 waren es nur 4.000. Es wird eingeschätzt, dass etwa Ostern keine freien Asylunterkünfte mehr zur Verfügung stehen. Das Landratsamt hält weiter an dem Vorsatz fest, keine Turnhallen für die Unterbringung einzuziehen. Er appelliert aber wiederholt, dass die Kommunen Wohnraum oder andere Möglichkeiten suchen und zur Verfügung stellen sollen, so dass anerkannte Flüchtlinge die dringend benötigten Plätze in den Asylunterkünften räumen können.     

Bannewitz müsste auf der Berechnungsgrundlage des Königsteiner Schlüssels bis zum Ende der 1. Quartals 2023 122 Personen unterbringen. Bis jetzt haben wir einen theoretischen Erfüllungsgrad von 15 % erreicht. Ein Sechstel aller Kommunen unseres Kreises können einen Erfüllungsgrad zwischen 90 und 300 % vorweisen, aber auch knapp ein Viertel hat bis jetzt einen Erfüllungsgrad von 0 %. Aus § 6 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz ist für den Landkreis und dessen Kommunen die Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen herzuleiten. Wir haben uns somit zur Unterstützung der Landkreisverwaltung entschieden, einen weiteren geringen Beitrag zu leisten und 2 kommunale Wohnungen, jeweils eine in Bannewitz und Rippien ab Mai 2023 zur Verfügung zu stellen.  

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Kurzbeschreibung 27.07.2023
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Übersicht 27.07.2023
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