Erstmals winterliche Witterung auf unseren Gemeindestraßen
Eine Meldung bei der Gemeinde Bannewitz nehmen wir zum Anlass, einige Rahmenbedingungen der Durchführung des Winterdienstes in der Gemeinde Bannewitz näher zu bringen.
Zuerst einmal möchten wir feststellen, dass alle Straßen im Winterdienstplan der Gemeinde Bannewitz Berücksichtigung finden und dort in Kategorien eingeteilt sind. Zuerst und vorrangig werden immer Verkehrswege der Kategorie 1 geräumt und gestreut. Zuletzt sind Verkehrswege der Kategorie 3 und sonstiges an der Reihe.
Bezüglich des Samstags,23.11.2024 zu welchem es einige Beschwerden und Nachfragen gab, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Winterdienstbereitschaft und damit die Vorhaltung aller Winterdienstfahrzeuge zum 01.Dezember jeden Jahres beginnt. Entsprechend steht bei verfrüht einsetzenden oder kurzzeitigen winterlichen Witterungsbedingungen nur ein Teil der Winterdiensttechnik zur Verfügung. Dies hängt auch damit zusammen, dass durch den gemeindlichen Bauhof mit der zur Verfügung stehenden Fahrzeugtechnik noch andere Aufgaben (Straßenreinigung, Laubbeseitigung, Pflegearbeiten an Bäumen und Grünanlagen, Aufbau Schneefangzäune ...) zu bewältigen sind.
Konkret handelte es sich am 23.11.24 um einen Samstag, an dem nur in eingeschränktem Umfang Winterdienst durch den Bauhof durchgeführt wurde. Grundsätzlich sind selbstverständlich an Wochentagen frühere und umfassendere Winterdienstmaßnahmen durchzuführen. Außerdem war absehbar, dass es sich an diesem Tag nur um überfrierende Nässe handelt und entsprechend wurde entschieden, nur die Straßen der Kategorie 1 und bekannte Gefahrenstellen auf Gemeindestraßen (abschüssige, unübersichtliche Abschnitte) winterdienstlich zu behandeln.
Die Gemeinde ist grundsätzlich nach Sächsischem Straßengesetz nur verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten Winterdienst durchzuführen. Die Gemeinde Bannewitz setzt sich an dieser Stelle aber vielfach positiv ab und möchte Ihren Bürgern in dieser Hinsicht auch weiterhin ein guter Dienstleister sein, natürlich entsprechend ihren Möglichkeiten.
Für Rückfragen und Anregungen stehen wir selbstverständlich immer zur Verfügung.
Fachbereich 2 Bau und Ordnung