Wahlhelfer gesucht

Am 9. Juni 2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Am 1. September 2024 findet die Landtagswahl statt.

Die Durchführung der Wahl ist dabei Pflichtaufgabe der Gemeinde. Für jeden Wahlbezirk der Gemeinde Bannewitz muss ein Wahlvorstand gebildet werden, wobei die Mitglieder der Wahlvorstände nach Möglichkeit aus den wahlberechtigten Bürgern der Gemeinde und den Gemeindebediensteten bestellt werden sollen. Die Mindestbesetzung der Wahlvorstände ist dabei gesetzlich vorgeschrieben. Die Wahlvorstände leiten die Wahlhandlungen am Wahltag und stellen das Wahlergebnis im Wahlbezirk fest.

Um die Mindestbesetzung der Wahlvorstände am Wahltag abzusichern und für einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Wahlablauf zu sorgen, bitte ich daher die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Bannewitz, sich für die Mitarbeit in einem der Wahllokale zur Verfügung zu stellen.

Bei der Mitarbeit in einem Wahlvorstand handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die mit einer Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit bei Wahlen honoriert wird. Näheres dazu regelt die Entschädigungssatzung Wahlen, Volks- und Bürgerentscheide der Gemeinde Bannewitz vom 26. Februar 2019. Danach erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände pro

Wahltag eine Entschädigung in folgender Höhe:

Vorsteher: 60,00 EUR

Stellvertreter, Schriftführer: 50,00 EUR

Beisitzer: 40,00 EUR

 

Die Mitglieder des Briefwahlvorstandes erhalten pro Wahltag eine Entschädigung in folgender Höhe:                                                        

Vorsteher: 45,00 EUR

Stellvertreter, Schriftführer: 40,00 EUR

Beisitzer:35,00 EUR

 

Sie müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein. Wer bei der Wahl mithelfen möchte, kann sich bis zum 31. März 2024 bei der Gemeindeverwaltung Bannewitz melden.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger melden sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Bannewitz, Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz, Frau Walther (Tel. 035206/20462 oder E-Mail: u.walther@bannewitz.de).

 

Heiko Wersig

Bürgermeister