Fortschreibung Lärmaktionsplan Gemeinde Bannewitz

Im Jahr 2018 wurde für die Gemeinde Bannewitz ein Lärmaktionsplan erarbeitet und durch die Gemeindevertreter beschlossen. Nach nunmehr fünf Jahren soll eine Bilanz zur Umsetzung der konzipierten Maßnahmen gezogen und das Handlungskonzept fortgeschrieben werden. Hierzu ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet.
Hauptziel der Lärmaktionsplanung ist es dabei, weiterhin schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen und sie zu mindern.
Grundlage der Wirkungsanalysen bildet eine Aktualisierung der durch den Straßenverkehr verursachten Lärmbetroffenheiten. Hierfür wurde vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie für die einzelnen Straßenabschnitte der Bundesautobahnen und Bundesstraßen (im Gemeindegebiet: BAB 17, B 170) die aktuelle Lärmsituation berechnet.
 
 
 
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