Lärmaktionsplanung

Jede Gemeinde mit lärmbetroffenen Personen im Rahmen der Lärmkartierung ist zur Erstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. In Bannewitz sind die durch das Gemeindegebiet verlaufenden Abschnitte der Autobahn A 17 und der Bundesstraße B 170 kartierungspflichtig. Die Kartierung übernimmt das Landesamt für Umwelt und Geologie und erstellt daraus Lärmkarten. Dabei werden auch besonders lärmbetroffene Bereiche festgestellt (Hot-Spot-Analyse).
 
Diese Kartierung dient der Gemeinde als Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplanes. Bei nur wenigen betroffenen Personen kann die Gemeinde auf die Festsetzung eines gesonderten Maßnahmenkataloges verzichten.
 
Für diesen Verzicht hat sich die Gemeinde Bannewitz entschieden, unter anderem weil die lärmauslösenden Straßen nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegen, sondern dafür das Landesamt für Straßenbau und Verkehr verantwortlich ist.
 
Weiterführende Informationen zum Thema Lärm erhalten Sie beim Landesamt für Umwelt und Geologie